- Europäische Kommission
- 1. Begriff: Organ der Europäischen Union (⇡ EU) mit Sitz in Brüssel.- 2. Merkmale: Seit dem 1.5.2004 hat die E.K. 25 Mitglieder (zuvor waren es 20). Sie fasst Beschlüsse als Kollegium mit einfacher Mehrheit. Der Kommissionspräsident und die übrigen Kommissionsmitglieder werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten, nach Prüfung und Zustimmung des ⇡ Europäischen Parlaments, im gegenseitigen Einvernehmen für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt. Der Kommissionspräsident hat Richtlinien- und organisatorische Kompetenz. Die Kommissionsmitglieder „üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft aus“ (Art. 213 EGV). Ihnen sind unterschiedliche Fachbereiche zugewiesen. Der Verwaltungsunterbau der E.K. gliedert sich in Generaldirektionen und Dienste. Die Kommission wird von Ausschüssen unterstützt und kontrolliert (⇡ Komitologie). Als Kollegium kann die E.K. durch ein Misstrauensvotum des Europäischen Parlaments zum Rücktritt gezwungen werden. Amtsenthebung einzelner Kommissare, etwa bei schweren Verfehlungen, ist ebenfalls möglich.- 3. Aufgaben: Die E.K. nimmt Exekutivaufgaben wahr und hat legislative Befugnisse, z.B. das Initiativmonopol in den meisten Politikbereichen außer in der Zweiten und Dritten Säule der EU (hier hat sie nur ein Initiativrecht, das sie sich mit den Mitgliedstaaten teilt). Die E.K. ist verantwortlich für Aufstellung und Verwaltung des ⇡ EU-Haushaltes und die Überwachung der EU-Verträge. Letzteres schließt die Möglichkeit ein, notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Mitgliedstaaten Klage zu erheben, ein Defizitverfahren im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion einzuleiten, ein Bußgeld zu verhängen oder Unternehmensfusionen zu unterbinden. In den Außenbeziehungen verhandelt die E.K. im Auftrag des ⇡ Rats der Europäischen Union (Ministerrat) internationale Abkommen und verwaltet Hilfs- und Entwicklungsprogramme. Beitritte von neuen Mitgliedstaaten werden von der Kommission vorbereitet und überwacht.- 4. Entwicklungen/Ausblick: Seit 1999 werden umfangreiche interne Reformen durchgeführt, die die Verwaltung effizienter, transparenter und dienstleistungsorientierter machen sollen. Im Zuge der Erweiterung im Jahre 2004 arbeiten Kommissare aus den zehn neuen Mitgliedstaaten für eine Übergangszeit von sechs Monaten Seite an Seite mit den anderen 20 Kommissaren, bevor ab 1.11.2004 das Mandat einer neuen Kommission beginnt. Der ⇡ Vertrag von Nizza und die zukünftige europäische Verfassung (⇡ Verfassung für Europa) werden zu einer neuen Zusammensetzung der Kommission und verstärkten Rechten für den Präsidenten der E.K. führen.- Weitere Informationen unter www.europa.eu.int und www.eu-kommission.de.
Lexikon der Economics. 2013.